EU Roaming

Ab sofort gilt das Aus für Roamingkosten in der EU

Seit Juni 2017 gilt das Aus für Roamingkosten in der EU. Eine gute Nachricht für alle, die viel im Ausland unterwegs sind. Mit unseren Mobile Standardtarifen welche Freieinheiten inkludiert haben, nutzen Sie Telefonie und SMS unlimitiert und ohne Mehrkosten – wie im Inland. Das Beste daran: Ihr Tarif wurde automatisch und gebührenfrei umgestellt.

Roam like at Home

Unsere Geschäftskunden mit Standardtarifen profitieren bereits seit 01.11.2018 von niedrigeren Preisen für das Surfen im EU-Ausland. Seit 01.10.2020 ist das Surfen in der EU nochmals günstiger. Die Kosten für die Datennutzung im EU-Ausland sind auf € 0,0015 pro MB netto gesunken. Ebenfalls steht mehr EU Datenvolumen in Tarifen & Zusatzpaketen zur Verfügung.

Unbeschwertes Arbeiten im EU-Ausland ist einfacher denn je. Magenta Kunden können mit Ihrem bestehenden Tarif ohne zusätzliche Kosten im gesamten EU-Raum telefonieren, SMS versenden und surfen.


  • Mit den Magenta Mobile Tarifen telefonieren und versenden Sie mit Magenta schon heute SMS unlimitiert im Ausland.

  • Das Datenvolumen kann auch im EU-Ausland kostenlos verwendet werden. Die Höhe des Datenvolumens richtet sich dabei nach der Höhe der Grundgebühr des jeweiligen Tarifs.

  • Als EU-Zone gelten alle zum Zeitpunkt der Anmeldung inkludierten EU-Staaten (ausg. Überseegebiete und Schiffe) sowie Island, Norwegen und Liechtenstein.

In „Mein Magenta“ finden Sie die exakten EU Freieinheiten in Ihrem Tarif.
Für weitere Fragen stehen Ihnen ebenso unsere Service Mitarbeiter unter 0676 20 333 zur Verfügung (Mo.-Sa. Von 7:00-22:00 Uhr)

Fair Use Policy

Alle Magenta Business Kunden können seit 12.06.2017 Ihre Freieinheiten nach dem Prinzip „Roam like at Home“ und gemäß dieser Fair Use Policy auch in der EU nutzen. Diese Umstellung erfolgte automatisch und kostenlos für alle Kunden. Nicht angewendet wird das Prinzip bei jenen Tarifen wo eine Nutzung bzw. eine Datennutzung im Ausland nicht möglich ist. Zur fairen Nutzung sind folgende Dinge zu beachten:

Nachweis eines dauerhaften Inlandsbezugs

Voraussetzung für die Nutzung von Roam like at Home in der EU ist der Nachweis eines festen Wohnsitzes oder einer stabilen Bindung in Österreich.

Eine stabile Bindung bedeutet eine Anwesenheit in Österreich, einschließlich Grenzgängern.

  • einem längerfristigen Arbeitsvertrag
  • einem Hochschulstudium in Österreich
  • einem amtlichen Meldezettel
  • bei geschäftlich genutzten SIM-Karten dem Nachweis eines Firmenbuchauszugs bzw. einer inländischen Rechnungsadresse für die Erbringung von Dienstleistungen in Österreich.

Voraussetzung für die Nutzung von Roam like at Home in der EU auf Basis einer Wertkarte (prepaid SIM Karte) ist eine Registrierung des Teilnehmers und dem Nachweis eines festen Wohnsitzes oder einer stabilen Bindung in Österreich.

Die T-Mobile Austria GmbH ist berechtigt, einen oben genannten Nachweis anzufordern, wenn sich aus den zu Abrechnungszwecken erfassten Daten Anzeichen für eine missbräuchliche Nutzung der Dienste ohne Zusammenhang mit vorübergehenden Reisen ergeben, insbesondere nach einer erfolgten Ankündigung gemäß Punkt 2.

Kann weder eine stabile Bindung noch ein gewöhnlicher Aufenthalt nachgewiesen werden, ist die T-Mobile Austria GmbH berechtigt den Preis für Roaming in Zone 1 für die Nutzung im EU-Ausland zu verrechnen.

Einschränkung einer dauerhaften Nutzung im Ausland

Die Verwendung der SIM-Karte für Roam like at Home ist ausschließlich für eine vorübergehende Nutzung im EU-Ausland zulässig.

Von einer unzulässigen dauerhaften Nutzung im EU-Ausland wird ausgegangen, wenn während eines durchgehenden Betrachtungszeitraums von 4 Monaten an mehr als 60 Tagen ein Aufenthalt im EU-Ausland erfolgt und mehr als die Hälfte (über 50%) der Gesamtnutzung in diesem Beobachtungszeitrum im EU-Ausland erbracht wurde.

SMS, Minuten und Daten werden dabei gemeinsam betrachtet und geprüft.

Wenn Ihre SIM Karte an einem Tag sowohl im österreichischen Netz, als auch in einem anderen Netz in der EU eingebucht war bzw. genutzt wurde, dann zählt dieser Tag als nationale Nutzung. Eine Nutzung bzw. Einbuchung in Netzen in Drittstaaten (Länder außerhalb der Zone 1) gilt für diese Beobachtung wie eine inländische Nutzung bzw. Aufenthalt.

Im Falle einer überwiegenden Nutzung und einem überwiegenden Aufenthalt im EU-Ausland ist die T-Mobile Austria GmbH berechtigt, nach zweiwöchiger Ankündigungsfrist den Preis für Roaming in Zone 1 für die Nutzung im EU-Ausland zu verrechnen. Dem Kunden wird ein diesbezüglicher Warnhinweis per SMS gesendet.

Der Preis für Roaming in Zone 1 wird nicht verrechnet, wenn innerhalb dieser zweiwöchigen Frist eine überwiegende Nutzung oder ein überwiegender Aufenthalt im Inland vorliegt.

Von einer unzulässigen Nutzung im EU-Ausland wird ausgegangen, wenn SIM Karten von Nutzern nach langer Inaktivität hauptsächlich für Roaming verwendet werden.

Von einer unzulässigen Nutzung im EU-Ausland wird ausgegangen, wenn mehrere SIM Karten durch einen Nutzer aufeinanderfolgend für Roaming verwendet werden um damit die Bestimmung nach Absatz 2 zu umgehen.

Höhe des nutzbaren Datenvolumens im Ausland

Die Höhe des inkludierten Datenvolumens in der EU-Zone hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Die Berechnung der Nutzungsgrenze erfolgt gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/2286 und liegt beim doppelten Volumen, welches sich aus der Division der monatlichen Grundgebühr oder Optionsgebühr (ohne Mehrwertsteuer) durch das aktuell gültige Roamingvorleistungsentgelt für Daten ergibt.

Die genaue Höhe des daraus resultierenden Datenvolumens kann von den Nutzern in der Freieinheitenabfrage über den Bereich „Mein Magenta“ auf www.magenta.at oder die mobile App eingesehen werden und ist in den Entgeltbestimmungen gesondert ausgewiesen.

Nach Überschreiten dieser Nutzungsgrenze wird für die restlichen Einheiten in der aktuellen Abrechnungsperiode der Preis für Roaming in Zone 1 für die Nutzung im EU-Ausland verrechnet.